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   BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90   

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BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90 (https://dejure.org/1992,1118)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1992 - 8 C 72.90 (https://dejure.org/1992,1118)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - 8 C 72.90 (https://dejure.org/1992,1118)
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Wird zitiert von ... (73)

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden; es hat vielmehr das tatsächliche Rechtschutzbegehren zu ermitteln (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 S. 4 f.; Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - BVerwG 2 B 56.97 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 25 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 38 Rn. 3).

    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (stRspr; Urteil vom 3. Juli 1992 a.a.O.; Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 12 A 1693/14

    Erstattung von Aufwendungen zur Alterssicherung wegen Betreuung der Pflegekinder

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - 8 C 72.90 -, juris; Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - 9 B 20.09 -, juris, vom 19. Juni 2010 - 6 B 12.10 -, juris, und vom 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 -, juris, jew. m.w.N.
  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (BVerwG, U.v. 3.7.1992 - 8 C 72.90 - NVwZ 1993, 62 = juris Rn. 19; B.v. 13.1.2012 - 9 B 56.11 - NVwZ 2012, 375 = juris Rn. 7).
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